Wir wenden die EMISSIONSGRENZWERTANALYSE erfolgreich an, um einen belastbaren Nachweis der STANDORTSPEZIFISCHEN WIRKSAMKEIT einer bestimmten Maßnahme und der EMISSIONSSICHERHEIT für den Standort führen zu können. Unsere Beurteilung erfolgt sowohl in ökologischer als auch ökonomischer Hinsicht, für beliebige Zeiträume. Damit erweitern wir das Leistungsbild der technischen Bearbeitung um die Fachplanung „Emissionssicherheit“. Wir verstehen uns als Dienstleister für die Planung, als auch für die Überwachung der Ausführung (Qualitätssicherung), vergleichbar mit dem Verhältnis Architekt (Objektplaner) zum Statiker (Fachplanung Tragwerksplanung). Die Abwicklung der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung erfolgt gemäß den dargestellten Ablaufschemen.
UNSERE LEISTUNGEN IN DER PLANUNGSPHASE
In unserer Beurteilung berücksichtigen wir sowohl Aspekte der statischen Sicherheit im Sinne von Standsicherheit oder Festigkeit (Fachplanung Standsicherheit), als auch die bis dato fehlenden Aspekte der Fachplanung Emissionssicherheit. Gemäß dem Prinzip der Vorsorge stellen wir bereits in der Planungsphase, über den Weg der Ermittlung von Emissionsfeldern, die Verknüpfung zu den gesetzlichen Zielvorgaben (ökologische Zielwerte: Prüfwerte, Maßnahmenschwellenwerte, Auslöseschwellenwerte bzw. Geringfügigkeitsschwellenwerte) zum Schutz von Boden, Grund- und Oberflächenwässer her. Es werden bereits in der Planungsphase Einflussgrößen erkannt, deren Veränderung erhöhte Emissionen, z. B. in den Grundwasserleiter, auslösen können. Dieses Vorgehen wird bisher gemäß dem Prinzip der Nachsorge nicht berücksichtigt.
Jedoch ermöglicht nur unsere FACHPLANUNG EMISSIONSSICHERHEIT die Beurteilung jeder Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahme in ihrem ökologischen Nutzen. Damit können wir den erforderlichen Wirkungsnachweis als entscheidenden Bestandteil zur belastbaren Nachweisführung der Emissionssicherheit vorlegen.
UNSERE NACHWEISFÜHRUNG kann auch auf die Eignung von Standorten oder Materialien jeglicher Art angewendet werden.
UNSER ANGEBOT GILT für die Beauftragung der Objektplanung mit der Fachplanung. Die Fachplanung kann auch ohne die Objektplanung beauftragt werden. Die Ergebnisse der Fachplanung können dann vom betreuenden Ingenieurbüro übernommen werden.
KERNAUSSAGEN DER FACHPLANUNG FÜR BELIEBIGE ZEITRÄUME:
- Quantifizierbare Emissionen in den Grundwasserleiter
- Ermittlung der dazugehörigen Grundwasserfrachten im Grundwasserstrom aus der Deponie
- Konzentrationsverteilung im Untergrund
- Ablauf von Sickerwasser über die Drainage
- Veränderung der Schadstofffracht über die Drainage
- Risikobereich eines Sickerwassereinstaus in der Stoffquelle / z. B. Deponiekörper